In märchenhafter Lage, eingebettet in die Natur – an der Grenze des Nationalpark Schwarzwald – EINE SPUR WILDER im ruhig gelegenen Schönmünztal – EINE SPUR SCHÖNER erwarten wir Sie zu einem abwechslungsreichen, erholsamen Schwarzwaldurlaub in unserem Hotel in Baiersbronn. Fernab von Straßenlärm und Hektik heißt Sie unser schönes und ansprechend gestaltetes Haus nun schon seit über 90 Jahren „Herzlich Willkommen“.
Unsere liebevoll gestalteten Zimmer in unserem Haupthaus und im Haus Emersbach direkt nebenan laden Sie zum Verweilen ein.
Lassen Sie sich in unserem Wellnessbereich verwöhnen und gönnen Sie sich eine kleine Auszeit von Ihrem stressigen Alltag. Entspannung pur erwarten Sie in unserem Schönmünzachbad und der Waldhütten-Sauna. Oder genießen Sie die wohltuende Wärmestrahlung in unserem Infrarot-Schöpfle. Ein paar ruhige Minuten in unserem Schlummerstüble runden den perfekten Wellnesstag ab.
Für alle Abenteurer, Wanderer und Zweirad-Fans bietet der Schwarzwald wunderbare Wege, Routen und Sehenswürdigkeiten, die keine Wünsche offen lassen. Wir stellen Ihnen einige Freizeit-Aktivitäten in der Region rund um Baiersbronn vor.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ihre Familie Klumpp
Genießen Sie ruhige Momente in unserem „Schönmünzbad“, spüren die wohlige Wärme in unserer „Waldhütten-Sauna“ und im „Infrarot-Schöpfle“ und nehmen Sie sich anschließend Zeit für sich in unserem „Schlummerstüble“. Oder lassen Sie mit angenehmen Beauty-Behandlungen so richtig verwöhnen.
Entdecken Sie, was der Schwarzwald und die Region um Baiersbronn zu bieten hat: Vom größten Marktplatz Deutschlands, über Thermen bis hin zum Bergwerk ist für jeden etwas dabei.
Entdecken Sie die wunderschöne Region Baiersbronn zu Fuß. Mit vorgefertigten Routen, Broschüren, Wanderkarten und Leckereien zur Stärkung sind Sie bestens darauf vorbereitet.
Egal ob Motorrad oder Mountainbike: Die Region Baierbronn bietet für jeden Zweirad-Liebhaber die richtige Tour.
ab dem 19. März 2022 gelten in Baden-Württemberg folgende Corona-Vorschriften:
Für den Innen- und Außenbereich von Hotels und Gastronomie gilt die 3G-Regel. Vollständig Geimpfte oder Genesene müssen vor Zutritt die abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation oder die überstandene Infektion belegen können. Genesenen-Nachweise gelten max. 90 Tage lang. Ungeimpfte müssen einen Testnachweis (Antigenschnelltest oder PCR-Test) vorlegen. Ausgenommen von der Testpflicht sind:
Die bisher geltende FFP2-Maskenpflicht für Gäste sowie Abstands- und Hygieneregelungen bleiben weiterhin bestehen. Für alle Veranstaltungen entfallen alle coronabedingten Personenobergrenzen.
Ihre Familie Karl- Wilhelm Klumpp