Nachfolgend sind die Preise mit zugehörigen Grundrissen unserer Zimmer aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass diese aufgrund der Darstellung untereinander nicht maßstabsgetreu sind. Sie dienen lediglich als Beispiel zum Veranschaulichen der Zimmeraufteilung.
Alle Preise verstehen sich pro Person und Nacht inkl. derzeitiger MwSt. und Bedienung zzgl. ortsüblicher Kurtaxe. Die Halbpensionspreise gelten bei einem Aufenthalt von mindestens drei Nächten.
Familie Klumpp und die Mitarbeiter freuen sich auf Ihren Besuch im Schwarzwaldhotel Klummp in Schönmünzach bei Baiersbronn!
ab 65,-€ p.P. inkl. Frühstück
ab 84,-€ p.P. inkl. Halbpension
Schwarzwald-Wohlfühlwoche: 540,-€ p.P. (7 Tage)
Wellness-Kurzurlaub: 373,-€ p.P. (4 Tage)
Grundrisse und Bilder sind Beispiele
ab 75,-€ p.P. inkl. Frühstück
ab 94,-€ p.P. inkl. Halbpension
Schwarzwald-Wohlfühlwoche: 580,-€ p.P. (7 Tage)
Wellness-Kurzurlaub: 399,-€ p.P. (4 Tage)
kein Lift/Aufzug
Grundrisse und Bilder sind Beispiele
ab 65,-€ p.P. inkl. Frühstück
ab 84,-€ p.P. inkl. Halbpension
Schwarzwald-Wohlfühlwoche: 540,-€ p.P. (7 Tage)
Wellness-Kurzurlaub: 373,-€ p.P. (4 Tage)
Grundrisse und Bilder sind Beispiele
ab 70,-€ p.P. inkl. Frühstück
ab 89,-€ p.P. inkl. Halbpension
Schwarzwald-Wohlfühlwoche: 565,-€ p.P. (7 Tage)
Wellness-Kurzurlaub: 384,-€ p.P. (4 Tage)
Grundrisse und Bilder sind Beispiele
ab 75,-€ p.P. inkl. Frühstück
ab 94,-€ p.P. inkl. Halbpension
Schwarzwald-Wohlfühlwoche: 580,-€ p.P. (7 Tage)
Wellness-Kurzurlaub: 399,-€ p.P. (4 Tage)
Grundrisse und Bilder sind Beispiele
ab 80,-€ p.P. inkl. Frühstück
ab 99,-€ p.P. inkl. Halbpension bei 3 Tagen Aufenthalt
Schwarzwald-Wohlfühlwoche: 610,-€ p.P. (7 Tage)
Wellness-Kurzurlaub: 419,-€ p.P. (4 Tage)
Grundrisse und Bilder sind Beispiele
ab 95,-€ p.P. inkl. Frühstück
ab 114,-€ p.P. inkl. Halbpension
Schwarzwald-Wohlfühlwoche: 680,-€ p.P. (7 Tage)
Wellness-Kurzurlaub: 483,-€ p.P. (4 Tage)
Grundrisse und Bilder sind Beispiele
ab dem 19. März 2022 gelten in Baden-Württemberg folgende Corona-Vorschriften:
Für den Innen- und Außenbereich von Hotels und Gastronomie gilt die 3G-Regel. Vollständig Geimpfte oder Genesene müssen vor Zutritt die abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation oder die überstandene Infektion belegen können. Genesenen-Nachweise gelten max. 90 Tage lang. Ungeimpfte müssen einen Testnachweis (Antigenschnelltest oder PCR-Test) vorlegen. Ausgenommen von der Testpflicht sind:
Die bisher geltende FFP2-Maskenpflicht für Gäste sowie Abstands- und Hygieneregelungen bleiben weiterhin bestehen. Für alle Veranstaltungen entfallen alle coronabedingten Personenobergrenzen.
Ihre Familie Karl- Wilhelm Klumpp