Die Geschichte begann mit dem Schreinermeister Karl Klumpp, der 1926 mit dem Maschinenpark seiner letzten Baustelle -dem Schwarzenbachstaudamm- seine eigene Schreinerei in Schönmünzach bei Baiersbronn gründete. Zusammen mit seiner Frau Elisabeth bauten sie ein Jahr später, direkt nach der Fertigstellung des Werkstattgebäudes ihr eigenes „Häusle“ für die damals 5-köpfige Familie.
Im selben Jahr gründete Elisabeth die „Privat-Pension Klumpp“. Im Jahr 1932 verstarb sie jedoch bei der Geburt des 7. Sohnes, sodass Karl ein Jahr später seine Schwägerin Berta zur Frau nahm. Sie trat sofort in die Fußstapfen ihrer Schwester und führte die Pension weiter. Als der Krieg ausbrach kamen die zwei ältesten Söhne ums Leben und zwei weitere in Gefangenschaft. Dies hatte zur Folge, dass nach Kriegsende Hermann der 5. Sohn als einziger in den elterlichen Betrieben mithalf. Das Wirtschaftswunder hatte auch Auswirkung auf die beiden Betriebe, denn sie wuchsen permanent.
Schließlich, im Jahr 1977, gaben die Eltern die Schreinerei in die Hände des 4. Sohnes Erwin und das Hotel übernahm Hermann mit seiner Frau Mathilde. Die Schreinerei wurde im Jahr 1979 in die Auen nach Schwarzenberg „ausgesiedelt“ und das Hotel wuchs in den folgenden Jahren auf seine gegenwärtige Größe. Karl-Wilhelm, der 2. Sohn Hermanns, führt nach dem frühen Tod seines Vaters 1996 das Schwarzwaldhotel mit seiner Mutter Mathilde und Frau Birgit. Heute stehen beide Betriebe – Schreinerei und Hotel – in der 3. Generation.
Mit unserem neuen Restaurant „Schreinerstüble“ ist es uns gelungen einen sichtbaren Bogen zur Vergangenheit und unseren Wurzeln zu schlagen.
ab dem 19. März 2022 gelten in Baden-Württemberg folgende Corona-Vorschriften:
Für den Innen- und Außenbereich von Hotels und Gastronomie gilt die 3G-Regel. Vollständig Geimpfte oder Genesene müssen vor Zutritt die abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation oder die überstandene Infektion belegen können. Genesenen-Nachweise gelten max. 90 Tage lang. Ungeimpfte müssen einen Testnachweis (Antigenschnelltest oder PCR-Test) vorlegen. Ausgenommen von der Testpflicht sind:
Die bisher geltende FFP2-Maskenpflicht für Gäste sowie Abstands- und Hygieneregelungen bleiben weiterhin bestehen. Für alle Veranstaltungen entfallen alle coronabedingten Personenobergrenzen.
Ihre Familie Karl- Wilhelm Klumpp