Zimmer

Haus Emersbach
Zimmer & Preise

Die Zimmer in unserem Haus Emersbach entsprechen dem Standard des Haupthauses und sind wie auf dem unten stehenden Bild dargestellt in Eiche hell möbliert. Das Gästehaus befindet sich in direkter Nachbarschaft des Hotels und ist in 25 Meter über den Hotelhof erreichbar.

Nachfolgend sind die Preise mit zugehörigen Grundrissen der Zimmer aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass diese aufgrund der Darstellung untereinander nicht maßstabsgetreu sind und lediglich als Besipiel dienen.

Alle Preise verstehen sich pro Person und Nacht inkl. derzeitiger MwSt. und Bedienung zzgl. ortsüblicher Kurtaxe. Die Halbpensionspreise gelten bei einem Aufenthalt von mindestens drei Nächten.

Die Familie Klumpp freut sich auf Ihren Aufenthalt im Schwarzwaldhotel Klumpp in Schönmünzach bei Baiersbronn!

Doppelzimmer

21 m²

65,- € p.P. inkl. Frühstück
92,50 € p.P. inkl. Halbpension

Schwarzwald-Wohlfühlwoche: 550,- € p.P. (7 Tage)
Wellness-Kurzurlaub: 405,- € p.P. (4 Tage)
Himmlisch Wandern: 405,- € p.P. (4 Tage)

kein Lift/Aufzug

Grundrisse und Bilder sind Beispiele

Doppelzimmer

25 m²

65,- € p.P. inkl. Frühstück
92,50 € p.P. inkl. Halbpension

Schwarzwald-Wohlfühlwoche: 550,- € p.P. (7 Tage)
Wellness-Kurzurlaub: 405,- € p.P. (4 Tage)
Himmlisch Wandern: 405,- € p.P. (4 Tage)

kein Lift/Aufzug

Grundrisse und Bilder sind Beispiele

Doppelzimmer

28 m² "Heuwiese"

90,- € p.P. inkl. Frühstück
117,50 € p.P. inkl. Halbpension

Schwarzwald-Wohlfühlwoche: 720,- € p.P. (7 Tage)
Wellness-Kurzurlaub: 505,- € p.P. (4 Tage)
Himmlisch Wandern: 505,- € p.P. (4 Tage)

kein Lift/Aufzug

Grundrisse und Bilder sind Beispiele

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Einzelzimmer

Kategorie 1

65,- € p.P. inkl. Frühstück

Grundrisse und Bilder sind Beispiele

Liebe Gäste und Freunde unseres Hauses,

ab dem 19. März 2022 gelten in Baden-Württemberg folgende Corona-Vorschriften:

Für den Innen- und Außenbereich von Hotels und Gastronomie gilt die 3G-Regel. Vollständig Geimpfte oder Genesene müssen vor Zutritt die abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation oder die überstandene Infektion belegen können. Genesenen-Nachweise gelten max. 90 Tage lang. Ungeimpfte müssen einen Testnachweis (Antigenschnelltest oder PCR-Test) vorlegen. Ausgenommen von der Testpflicht sind:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahren
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahren, die noch nicht eingeschult sind
  • Schüler bis einschließlich 17 Jahren, die sich regelmäßig in der Schule testen

Die bisher geltende FFP2-Maskenpflicht für Gäste sowie Abstands- und Hygieneregelungen bleiben weiterhin bestehen. Für alle Veranstaltungen entfallen alle coronabedingten Personenobergrenzen.

Wir bitten um Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch.

Ihre Familie Karl- Wilhelm Klumpp

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