ab dem 19. März 2022 gelten in Baden-Württemberg folgende Corona-Vorschriften:
Für den Innen- und Außenbereich von Hotels und Gastronomie gilt die 3G-Regel. Vollständig Geimpfte oder Genesene müssen vor Zutritt die abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation oder die überstandene Infektion belegen können. Genesenen-Nachweise gelten max. 90 Tage lang. Ungeimpfte müssen einen Testnachweis (Antigenschnelltest oder PCR-Test) vorlegen. Ausgenommen von der Testpflicht sind:
Die bisher geltende FFP2-Maskenpflicht für Gäste sowie Abstands- und Hygieneregelungen bleiben weiterhin bestehen. Für alle Veranstaltungen entfallen alle coronabedingten Personenobergrenzen.
Ihre Familie Karl- Wilhelm Klumpp